Allgemeine Reisebedingungen
der Amería Tours

1. Zustandekommen des Reisevertrages

1.1. Die Anmeldung zu einer Reise bei Amería Tours stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar. Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax, oder elektronisch auf den Anmeldeformularen aus der online Reservierung erfolgen. Bei einer elektronischen Anmeldung erfolgt eine Zugangsbestätigung.
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch Amería Tours zustande. Dies erfolgt durch die Zusendung einer Buchungs- und Reisebestätigung.

1.2. Sofern der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweicht, wird hierauf in der Anmeldebestätigung ausdrücklich hingewiesen. Die Bindung an das Angebot durch Amería Tours läuft 10 Tage. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des abgeänderten Angebotes zustande, wenn die Anmeldebestätigung innerhalb der Frist schriftlich oder durch Anzahlung bzw. Leistung der Restzahlung erfolgt.

2. Vergütung

2.1. Mit der Buchungsbestätigung werden dem Kunden die Rechnung sowie der Reisepreissicherungsschein übermittelt. Es ist hierauf eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises zu leisten. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

2.2. Die Restzahlung muss unaufgefordert 28 Tage vor Reiseantritt beglichen sein, sofern  der Sicherungsschein dem Kunden vorliegt und die Reise nicht mehr aus dem unter 4.5 genannten Gründen abgesagt werden kann.
Die Post- und Überweisungslaufzeiten sind zu beachten.

2.3. Bei Buchungen innerhalb von 28 Tagen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines zu Zahlung fällig.

2.4. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages nur möglich,
- wenn sich Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, nach Abschluss des Vertrages erhöht haben und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss weder eingetreten noch für Amería Tours vorhersehbar waren oder wenn sich die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse geändert haben,
- in dem Umfang, wie sich die unter Ziffer 1 beschriebene Erhöhung oder Änderung pro Person bzw. pro Sitzplatz auswirkt,
- wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen.
Von den Preisänderungen wird der Kunde unverzüglich informiert. Preiserhöhungen, die 20 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin eintreten, dürfen an den Kunden nicht weitergegeben werden.

2.5. Im Fall einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Amería Tours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Von diesem Recht kann der Reisende innerhalb von fünf Werktagen ab Zugang der Information schriftlich Gebrauch machen.

3. Leistungen

3.1. Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

3.2. Amería Tours behält sich ausdrücklich vor, die Änderung Leistungsbeschreibung zu erklären, wenn sachlich berechtigte, erhebliche und nicht vorhersehbare Gründe vor Vertragsabschluss eingetreten sind, welche eine Änderung der Leistung erforderlich machen.
Der Kunde wird über die Änderung der Leistungsbeschreibung vor Vertragsabschluss informiert. Im Übrigen gilt 1.2. der Allgemeinen Reisebedingungen.

3.3. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, welche nach Vertragsschluss auftreten und die von Amería Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und die Reise nicht beeinträchtigten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Amería Tours ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4. Rücktritt vom Vertrag

4.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück treten. Die Rücktrittserklärung soll schriftlich (oder per Fax oder auf elektronischem Wege) zu erfolgen. Es kommt auf den Zugang der Rücktrittserklärung bei Amería Tours an.

4.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann Amería Tours eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben werden kann, bestimmt. Amería Tours kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen.
Eine pauschale Entschädigung kann wie folgt verlangt werden:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises,
ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,
ab dem 6.Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises,
ab dem Tag des Reiseantritts 90% des Reisepreises.
Dem Kunden steht es frei darzulegen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der von Amería Tours berechneten Höhe entstandenen ist. Dies gilt sowohl bei konkreter als auch bei pauschaler Stornoberechnung.

4.3. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Amería Tours kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Amería Tours als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

4.4. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aufgrund sonstiger zwingender Gründe, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so wird sich Amería Tours bei den entsprechenden Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.

4.5. Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann Amería Tours vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt beziffert und der Zeitpunkt angegeben war, bis zu welchem die Erklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird, und zusätzlich in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wurde. Amería Tours wird den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung und Nichtdurchführbarkeit bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn über eine etwaige Nichtdurchführung unterrichten und ihm die Rücktrittserklärung bis zu diesem Zeitpunkt zugehen lassen. Der Reisepreis wird umgehend erstattet.

5. Kündigung des Vertrages

5.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe des § 651j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Amería Tours für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. § 651e Abs. 3 und Abs. 4 BGB finden Anwendung. Amería Tours ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen gehen die Mehrkosten zu Lasten des Reisenden.

5.2. Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Amería tours ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag außerordentlich kündigen. Dabei behält Amería Tours den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt einschließlich der von Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

6. Gewährleistung

6.1. Amería Tours ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
Ist die Reise nicht von dieser Beschaffenheit, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Amería Tours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

6.2. Leistet Amería Tours nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe von Amería Tours verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten wird.
Amería Tours kann auch dadurch Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.
Auftretende Mängel hat der Kunde unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unmittelbar gegenüber Amería Tours anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen.

6.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Amería Tours innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Die Kündigung soll schriftlich erfolgen.

6.4. Der Kunde kann bei Vorliegen eines Mangels unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Amería Tours nicht zu vertreten hat.

7. Haftung

7.1. Amería Tours haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

7.2. Die vertragliche Haftung von Amería Tours für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Amería Tours für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, welche nach dem Montrealer Übereinkommen wegen des Verlusts von Reisegepäck gegeben sind.

7.3. Amería Tours haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Hierzu zählen bspw. Ausflüge, Führungen, Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Sonderveranstaltungen, sowie Zusatzangebote örtlicher Veranstalter. Der Haftungsausschluss gilt dann, wenn diese Fremdleistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Amería Tours sind. Amería Tours haftet jedoch für Leistungen, die Beförderungen des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der gebuchten Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten sowie dann, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung einer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflicht des Veranstalters ursächlich geworden ist.

7.4. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich Amería Tours gegenüber dem Kunden hierauf berufen.

8. Mitwirkungspflicht des Reisenden

8.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende hat sich insbesondere bei den Mietwagenrundreisen oder den Privatreisen mit Privatführer nicht unerlaubt entgegen den erteilten Empfehlungen zu verhalten. Insbesondere ist ein eigenmächtiges Entfernen der ausgeschriebenen Reiseroute zu unterlassen.

8.2. Der Reisende verpflichtet sich, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen. Es wird Schriftform empfohlen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist berechtigt, Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu machen. Falle keine Reiseleitung verfügbar ist, ist Amería Tours an ihrem Geschäftssitz Kamenzer Str. 7, 01099 Dresden zu verständigen.

8.3. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verliert er seinen Anspruch auf Minderung.

9. Verjährung/ Geltendmachung von Ansprüchen

9.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Amería Tours geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist oder wenn er deliktische Ansprüche geltend macht.

9.2. Ansprüche des Reisenden nach den § 651c - § 651f BGB verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tage, an dem die Reise laut Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

10. Pass- und Visumerfordernisse, Gesundheitspolizeiliche Vorschriften

10.1. Amería Tours steht dafür ein, Staatsangehörigen des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die Bestimmungen von Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten wie bspw. polizeilich vorgeschriebenen Impfungen und Atteste, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

10.2. Für die Einhaltung von Pass-, Einreise, Impf-, Devisen- und Zollbestimmungen ist jeder Reiseteilnehmer, der im Besitz eines gültigen Ausweises (Personalausweis, Reisepass) sein muss, selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Erforderlichkeit eines Visums. Alle Nachteile, welche aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Amería Tours herbeigeführt wurden.

10.3. Amería Tours haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn im Ausnahmefall Amería Tours mit der Besorgung der Visa beauftragt ist, es sei denn, dass Amería Tours die Verzögerung zu vertreten hat.

11. Informationspflichten über Identität des Ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU- Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Amería Tours verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Auch über den Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft muss Amería Tours den Kunden informieren. Amería Tours muss alle angemessenen Schritte einleiten, die sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Black List ist auf der Internetseite der EU http://air-ban.europa.eu abrufbar und wird ständig aktualisiert.

12. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

13. Reiseveranstalter

Die in diesem Zusammenhang veröffentlichten Reisen werden von Amería Tours veranstaltet.

Anschrift:
Kamenzer Str. 7, 01099 Dresden, Germany
Inhaberin: Ines Heidemann

Fon +49 (0) 351- 213 19 12
Fax +49 (0) 351- 213 19 11
info@ameria-tours.de
www.ameria-tours.de